Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln Transportaufträge und ergänzende Leistungen von AVAL Logistik – transparent von der Anfrage bis zur Übergabe.
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kurier-, Express- und Direktfahrten sowie vereinbarte Zusatzleistungen zwischen Danial Nazarian – AVAL-LOGISTIK, Schottweg 12, 22087 Hamburg („AVAL Logistik“), und dem jeweiligen Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AVAL Logistik ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Transportbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
2. Leistungsgegenstand
AVAL Logistik organisiert und erbringt individuell disponierte Transporte, regelmäßig als Direktfahrt ohne planmäßige Umladung oder Zwischenlagerung. Leistungsumfang, Abhol- und Zustellorte, Zeitfenster, Sendungsdaten, Fahrzeugkategorie und Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftrags- oder Buchungsbestätigung.
Begriffe wie Kurierfahrt, Expressfahrt oder Direktfahrt beschreiben die vereinbarte Disposition und Dringlichkeit. Eine bestimmte Abhol- oder Zustellzeit ist nur dann verbindlicher Fixtermin, wenn sie ausdrücklich als solcher bestätigt wurde.
3. Anfrage, Preisberechnung und Vertragsschluss
Preisberechnungen und Verfügbarkeitsanzeigen auf der Website beruhen auf den eingegebenen Daten. Der Auftraggeber ist für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Ändern sich Strecke, Sendung, Zeitfenster oder Zusatzleistungen, kann sich der Preis ändern.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn AVAL Logistik den konkreten Transport ausdrücklich bestätigt oder mit der Durchführung beginnt. Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits die Annahme dar, wenn sie eindeutig als verbindliche Transport- oder Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
4. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Es gilt der in der Buchungs- oder Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich gewerbliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzaufwand, der auf unrichtigen oder nachträglich geänderten Angaben, Wartezeiten, erfolglosen Anfahrten, erschwertem Zugang, zusätzlichen Stopps oder nicht vereinbarten Leistungen beruht, kann nach vorheriger Abstimmung oder nach der bestätigten Preisregelung zusätzlich berechnet werden.
Zahlungen sind zu dem bestätigten Zeitpunkt und über die gewählte Zahlungsart fällig. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
5. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für Disposition und Durchführung erforderlichen Angaben bereit. Dazu gehören insbesondere vollständige Adressen, erreichbare Ansprechpartner, Zufahrts- und Zugangsinformationen, Zeitfenster, Art, Anzahl, Maße, Gewicht, Warenwert, Empfindlichkeit und besondere Eigenschaften der Sendung.
Der Auftraggeber weist vor Vertragsschluss auf sämtliche Umstände hin, die die Sicherheit, Zulässigkeit oder Durchführung beeinflussen können. Dazu zählen insbesondere Gefahrgut, zollrechtliche Anforderungen, Temperaturvorgaben, besondere Diebstahlrisiken, ungewöhnlich hoher Warenwert oder eine erforderliche Sonderausrüstung.
6. Verpackung, Kennzeichnung und Ladungssicherheit
Der Auftraggeber verpackt und kennzeichnet die Sendung transportgerecht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde. Verpackung und Ladeeinheiten müssen den üblichen Beanspruchungen der vereinbarten Beförderung standhalten.
Be- und Entladen sowie die beförderungssichere Verladung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vereinbarung. Eine Lade- oder Entladehilfe durch AVAL Logistik wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt und bestätigt wurde.
7. Nicht oder nur nach Vereinbarung beförderte Güter
Von der Beförderung ausgeschlossen sind rechtswidrige Sendungen sowie Güter, deren Transport ohne besondere Erlaubnis, Ausrüstung oder Dokumentation unzulässig oder nicht sicher durchführbar ist. Gefahrgut, lebende Tiere, verderbliche oder temperaturgeführte Waren, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Waffen und vergleichbar besonders risikobehaftete Güter werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und bei Vorliegen aller Voraussetzungen übernommen.
8. Abholung, Zustellung und Wartezeiten
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Sendung zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, vollständig vorbereitet und übergabefähig ist. Entsprechendes gilt für die Annahme am Zustellort. Ist eine Übergabe nicht möglich, stimmt AVAL Logistik das weitere Vorgehen nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber ab.
Wartezeiten, zweite Anfahrten, Rücktransport, Zwischenverwahrung oder sonstiger nicht von AVAL Logistik verursachter Zusatzaufwand können nach der bestätigten Preisregelung oder in angemessener Höhe berechnet werden. Gesetzliche Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Änderungen und Stornierungen
Änderungs- und Stornierungswünsche sind unverzüglich mitzuteilen. Ob und zu welchen Kosten eine Änderung oder Stornierung möglich ist, richtet sich nach dem Dispositionsstand, bereits gebundenen Kapazitäten, der Anfahrt und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Zoll- und Außenwirtschaftsangaben
Bei zollrelevanten Sendungen stellt der Auftraggeber rechtzeitig vollständige und richtige Waren-, Wert-, Ursprungs-, Empfänger- und Dokumentenangaben bereit. AVAL Logistik schuldet eine Zollabwicklung nur, wenn diese Zusatzleistung ausdrücklich bestätigt wurde. Der Auftraggeber bleibt für die materielle Richtigkeit seiner Angaben und die rechtliche Zulässigkeit der Ware verantwortlich.
11. Leistungshindernisse und höhere Gewalt
Unvorhersehbare und nicht von AVAL Logistik beherrschbare Ereignisse – etwa behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Wetterlagen, Sperrungen, Streiks, technische Ausfälle oder sonstige Fälle höherer Gewalt – können Leistungszeiten beeinflussen. AVAL Logistik informiert den Auftraggeber, sobald dies praktisch möglich ist, und stimmt zumutbare Alternativen ab.
12. Einsatz Dritter
AVAL Logistik darf zur Durchführung geeignete, sorgfältig ausgewählte Frachtführer, Fahrer und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, soweit keine ausdrücklich bestätigte abweichende Vereinbarung besteht.
13. Haftung für Güterschäden und Verspätung
Für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung gelten die gesetzlichen frachtrechtlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 425 ff. HGB, einschließlich der dort geregelten Haftungshöchstbeträge, Haftungsausschlüsse und Durchbrechungen der Haftungsbegrenzung.
Eine zusätzlich angebotene Transportversicherung ist eine gesonderte Leistung. Umfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Versicherungssumme ergeben sich aus der jeweiligen Bestätigung beziehungsweise den Versicherungsbedingungen. Sie ersetzt nicht die gesetzliche Frachtführerhaftung.
Für sonstige Schäden haftet AVAL Logistik unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
14. Untersuchung, Quittung und Schadensanzeige
Der Empfänger soll die Sendung bei Übergabe im zumutbaren Umfang prüfen und erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf dem Übergabenachweis vermerken. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Gesetzliche Anzeige- und Beweisregeln, insbesondere nach dem HGB, bleiben maßgeblich.
15. Verbraucherrechte
Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Besteht im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht, gelten die hierfür gesondert erteilten Informationen. Bei einem ausdrücklich gewünschten Leistungsbeginn vor Ablauf einer Widerrufsfrist können zusätzliche gesetzliche Erklärungen erforderlich sein.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
17. Streitbeilegung
AVAL Logistik ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.